Wiederherstellung der Fußgängerzone Rathausplatz mit einer entsprechenden rechtssicheren Widmung
In der letzten Sitzung des Stadtrates beantragte die SPD Fraktion die Ausweisung des Rathausplatzes, der Enggaß und Teile des Pauluseck als Fußgängerzone im Rahmen einer förmlichen „Widmung“ gem. § 6 des Saarländischen Straßengesetzes.
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