Da das Schlosstheater Ottweiler wegen einer Veranstaltung belegt war, musste die Sitzung des Ortsrats Steinbach dieses Mal im Schulungssaal des Feuerwehrgerätehauses in Ottweiler stattfinden.
Noch vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Ortsvorsteher klar, dass die in der Ottweiler Zeitung veröffentlichte falsche Tagesordnung keine Konsequenzen für die Sitzung habe. Maßgeblich sei lediglich die Veröffentlichung auf der Website der Stadt Ottweiler.
Einziger Tagesordnungspunkt der Sitzung war ein Grundsatzbeschluss zur „Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Steinbach im Bereich der verlängerten Ottweiler Straße“. Hier möchte ein Grundstückseigentümer ein Wohnhaus errichten und hat deshalb bei der Stadt Ottweiler die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im Verlauf der Beratungen versicherte der stellvertretende Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Umwelt, Christoph Hassel, dass weitere Häuser nicht errichtet werden können, da das auf der anderen Straßenseite liegende Gelände als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei. Daraufhin sprach sich der Ortsrat einstimmig für diesen Grundsatzbeschluss aus.
Abschließend informierte der Ortsvorsteher noch über einen Ortstermin mit Vertretern des Bauamtes an der Steinbacher Mehrzweckhalle. Dort löst sich an verschiedenen Stellen der Außenputz, weshalb dieser erneuert werden muss. Der Mobilfunkturm der Telekom in Steinbach ist zwischenzeitlich in Betrieb. Die SPD-Fraktion bat um Prüfung, ob Vorrichtungen für weitere Netzbetreiber am Funkturm installiert werden können. Weiterhin beantragte die SPD-Fraktion, den Ansatz für Spielplätze im Investitionsprogramm auf 2.000,00 Euro zu erhöhen. Insbesondere für das stark frequentierte Freizeitgelände Hiemes seien weitere Spielgeräte, nach Möglichkeit auch behindertengerechte Spielgeräte, notwendig.
Bereits im letzten Jahr beantragte die SPD-Fraktion die Sanierung des Dorfplatzes in Steinbach. Laut Christoph Hassel werden derzeit alle antragsrelevanten Unterlagen zusammengestellt, die als Grundlage für den Antrag auf Förderung durch das Umweltministerium benötigt werden. Es liegt nun an der Stadtverwaltung, diese Unterlagen zeitnah beim zuständigen Ministerium einzureichen.