Der Ortsrat Steinbach traf sich am 1. Juni im Sportheim um die Verfahren zur Aufhebung zweier Bebauungspläne auf den Weg zu bringen. Wie Christoph Hassel, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Umwelt, zu Beginn erläuterte sind ältere Bebauungspläne, die nicht realisiert wurden, zu überprüfen und bei Bedarf aufzuheben. In Steinbach handelt es sich dabei um die Bebauungspläne „Zwischen Geisbaum und Teich“ aus dem Jahr 1969 inklusive Änderung von 1972 sowie aus dem Jahr 1987. Im ersten Fall betrifft dies ein allgemeines Wohngebiet für den Bereich der Ottweilerstraße, der Schillerstraße, der Straße „Zum Sportplatz“, der Straße „Am Geisbaum“, der Straße „Auf dem Stümpfchen“ und der Straße „Im Hühnerteich“. Das Gebiet hat sich größtenteils gemäß dem Bebauungsplan entwickelt, es fehlt lediglich eine vorgesehene Straßenverbindung zwischen Schillerstraße und Auf dem Stümpfchen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung, den vorhandenen Eigentumsverhältnissen und der Wohnungssituation fehlt dem Bebauungsplan die vorauszusetzende Erforderlichkeit weswegen er aufgehoben werden soll.

Gleiches gilt für den Bebauungsplan der Straße „Zum Sportplatz“ bei dem eine angedachte Stichstraße nicht realisiert wurde. In beiden Fällen sagte die Stadtverwaltung zu, dass die Eigentümer der betroffenen Parzellen im Verfahren informiert werden. Der Ortsrat stimmte ohne Einwände einstimmig der Einleitung des Verfahrens zu.

Weiterhin informierte der Ortsvorsteher, dass noch in diesem Jahr die Straße „Im Birkenhain“ saniert wird.

Er erinnerte die Stadtverwaltung außerdem an eine Forderung der SPD aus 2023, dass die Flutlichtanlage in Steinbach auf LED umgerüstet werden soll.

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