Stellungnahme der SPD-Ottweiler zum Verkehrskonzept mit über 460 gesammelten Unterschriften zum Erhalt der Fußgängerzone

1. Methodik der Umfrage

Bei ihrer Befragung zum Verkehrskonzept macht die Stadt weder Angaben zu den Festsetzungen des Bebauungsplans, noch zu den Zielen und zu den früheren und jetzigen Verkehrsregelungen mit ihren Vor- und Nachteilen.

2. Fließender Verkehr

Der Schlossplatz und die Sammetgasse dürfen nur noch „mit Schrittgeschwindigkeit“ befahren werden, sogar  „Kinderspiele sind überall erlaubt“ und der Fußgänger darf „die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen“. Die Regelung wird nicht befolgt und täuscht eine Scheinsicherheit vor. Wie hat sich die neue Augasse ausgewirkt? Warum nicht Durchfahrverbote auch nachts?

3. Das Parken

Im Alten Weiher besteht ein ausreichendes Parkangebot in zumutbarer Geh-Entfernung zu dem Hauptbereich der Altstadt, so dass es unnötig ist, zusätzliche Parkstände einzurichten.

Für die Kurzparkplätze vor der Bank1Saar wäre ein Parkscheinautomat mit Brötchentaste, mit dem Ziel, eine möglichst kurze Parkzeitdauer zu erzielen, vorteilhafter.

Auf dem Weylplatz sollten schlossplatzzugewandt einige Parkstände mit kurzer Parkzeitdauer eingerichtet werden.

4. Die Beschilderung

Die Verkehrsreglung muss an solchen Stellen erfolgen, an denen sich der Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf einrichten kann. Das ist zu verbessern.

Bei der Beschilderung am Eingang der Sammetgasse, Höhe Tenschsstraße, widersprechen sich zwei vorhandene Schilder im Abstand von wenigen Metern. Schlossplatz und Sammetgasse sollten für den Radfahrer frei befahrbar bleiben. 

5. Die Plätze: Schlossplatz, Rathausplatz, Posthof, Weylplatz sowie Enggass

Plätze und Straßenräume  sind das „Gesicht“ einer Stadt und erzeugen das „Ambiente“ und die touristische Attraktion. Leider sind die Parkplätze  Weylplatz und Posthof nicht mehr als attraktive Plätze erkennbar, und der Schlossplatz wird durchfahren.

Bleibt also der Rathausplatz als einziger Platz in der Altstadt mit hoher städtebaulicher Bedeutung, der keine verkehrlichen Zwecke erfüllen muss. Deswegen wurde er schon vor 40 Jahren in einem rechtsgültigen Bebauungsplans „Sanierung Stadtmitte“ als  Fußgängerzone ausgewiesen und so beschildert.

Im Frühjahr 2018 änderte die Stadt Ottweiler ohne förmliche  Beteiligung der Öffentlichkeit und der Polizei die bisherige Beschilderung als Fußgängerzone. Eine „Verkehrsberuhigte Zone“ ist keine Fußgängerzone und verstößt somit gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die derzeit markierten Parkstände erzeugen auf dem Rathausplatz Fahrzeugverkehr, und es wird nicht nur dort geparkt. Mit der derzeitigen Regelung hat der Rathausplatz seine städtebauliche Aufenthaltsqualität, verloren. Aus Sicht der SPD sollte deswegen die bisherige Fußgängerzone wieder eingerichtet werden.

Die Enggass muss selbstverständlich, wie im Bebauungsplan festgesetzt, Fußgängerzone bleiben. Sie hat den gleichen Rechtscharakter wie der Rathausplatz. Da die Stadt der (falschen) Auffassung ist, die Ausweisung der beiden Bereiche im Bebauungsplan als Fußgängerzone sei rechtlich unbedeutend, müsste sie in förmlichen Verfahren Rechtssicherheit schaffen: entweder eine Widmung als Fußgängerzone durchführen, was die SPD vorschlägt, oder  den bestehenden Bebauungsplan „Sanierung Stadtmitte“ ändern.

Zusammenfassung

Die Befragung hat keine fachlich-methodische Grundlage, weil sie keine informativen Hinweise über die vorherigen und derzeitigen Gegebenheiten und Ziele gibt. Und auch nicht über die rechtliche Grundlagen für die Verkehrsregelungen, bei denen auch die Festsetzungen im rechtskräftig geltenden Bebauungsplan „Sanierung Stadtmitte“ bedeutend sind.

Die derzeitigen Erfahrungen: Das Geschwindigkeitsverhalten im nunmehr ausgewiesenen Verkehrsberuhigten Bereich entspricht nicht den Erwartungen, es wird schneller gefahren als erlaubt. Die Aufenthaltsqualität im Bereich Rathausplatz ist deutlich verschlechtert. Parkregelungen müssen überdacht werden, zumindest dort, wo nur kurzfristiges Parken erwünscht ist.

Die SPD schlägt ein Bürgerforum vor, in dem über das Verkehrskonzept gemeinsam gesprochen werden kann. 

Kategorien: OV Ottweiler

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert