
Schon auf dem Bundeskongress 2008 in Kassel hatte die AfA in ihrem Leitantrag als auch in zahlreichen Anträgen aus den Gliederungen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gefordert. Für uns stand schon immer fest, dass deutliche Lohnerhöhungen nicht nur die Einkommenslage der betroffenen Beschäftigten verbessern, sondern auch die künftige Rentenhöhe und damit auch den Bedarf eines staatlichen Zuschusses in Form der Grundsicherung verringern.
Zuletzt hat die AfA auf ihrem Bundeskongress im Frühjahr 2024 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro gefordert und beschlossen. Auf dem SPD – Bundesparteitag am 11. Januar in Berlin sind die Delegierten der AfA – Forderung gefolgt, so dass die Erhöhung des Mindestlohnes von derzeit 12,82 Euro auf 15 Euro ins SPD – Wahlprogramm aufgenommen worden ist.
Auch der Beschluss auf dem Bundeskongress 2022 für eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus auf mindestens 48% findet sich im aktuellen Wahlprogramm der SPD wieder. Nur die Rückkehr zur lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden. (DF)