Schilda in Ottweiler

Man kann Verkehrszeichen so aufstellen, dass sie verstanden werden, oder so, dass sie unverständlich sind.  

Zum Beispiel:

Sie fahren in Ottweiler  als  Autofahrer an einem Samstagmorgen  durch die Straße Im Alten Weiher  und kommen an den fotografierten Verkehrszeichen  mit dem roten Kreis („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) und den dortigen  Zusatzschildern an. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie sind  Anlieger, dann dürfen Sie am ersten dieser Verkehrszeichen vorbeifahren und am zweiten.  Oder sie sind kein Anlieger, dann dürfen Sie nicht vorbeifahren und müssen umkehren. 

Wenn Sie allerdings erst an einem Samstag nach 14 Uhr dorthin kommen und es noch nicht Montag 7 Uhr ist, sieht die Sache anders aus. Entweder sind Sie Anlieger, dann  dürfen Sie am ersten Verkehrszeichen vorbeifahren, und zwar ungefähr 10 m weit, wenn Sie geradeaus weiter wollen. Dann kommen Sie nämlich am zweiten Verkehrszeichen mit dem roten Kreis an; dort dürfen Sie  nicht weiterfahren, auch nicht als Anlieger, es sei denn, Sie sind mit Fahrrad unterwegs. Oder Sie sind kein Anlieger, dann dürfen Sie schon am ersten Verkehrszeichen nicht vorbeifahren und müssen umkehren.

Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, an einem werktäglichen Montagmorgen,  zum Beispiel um 6 Uhr durch die Sammetgasse fahren zu wollen. Das erste Verkehrszeichen erlaubt Ihnen, daran vorbeizufahren, das zweite aber nicht, außer Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs. Als Autofahrer müssen Sie bis 7 Uhr warten, auch wenn Sie Anlieger sind und zum Rathausplatz hätten fahren wollen, um frühmorgens die leckeren 6-Uhr-Brötchen zu kaufen.

Jetzt müssen Sie nur noch differenzieren, ob Sie als autofahrender Anlieger an einem Feiertag unterwegs sind, der kein Samstag und kein Sonntag ist, also zum Beispiel ein Donnerstag im Mai. An einem solchen Tag dürfen Sie als Anlieger am ersten Verkehrszeichen mit dem roten Kreis vorbeifahren und am zweiten auch, denn das zweite gilt ja nur von Samstag 14 Uhr bis Montag 7 Uhr.  Sonntags hätten Sie am zweiten nicht vorbeifahren dürfen.  

Als Radfahrer haben Sie allerdings auch an Samstag, an Sonntagen und an Feiertagen noch eine weitere Möglichkeit, auch wenn Sie kein Anlieger sind: Steigen Sie am ersten Verkehrszeichen mit dem roten Kreis ab, schieben Sie Ihr Fahrrad bis zum zweiten  Verkehrszeichenmit dem roten Kreis und steigen dort wieder auf Ihr Rad; das können Sie zu jeder Zeit tun, denn es heißt dort ja „Radfahrer  frei“.

Das blaue Verkehrszeichen „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“,  ab dem man nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf, muss so nebenbei auch noch beachtet werden. Die damit vorgeschriebene langsame Fahrgeschwindigkeit erleichtert natürlich ungemein die Orientierung am zweiten Verkehrszeichen mit dem roten Kreis.

Jetzt müssen Sie sich nur noch entscheiden, ob Sie ein Anlieger sind oder nicht. Hat man ja in der Fahrschule gelernt.

Alles klaro?

Kategorien: Allgemein

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