mit Notar Dr. Olaf Pick
Bereits zum 4. Mal begrüßte das Organisationsteam (Charly Burger, André Lickes, Otto Lauermann und Reinhold Strobel) zahlreiche Seniorinnen und Senioren im Versammlungsraum des AWO-Seniorenzentrums in Ottweiler. Gleich zu Beginn bedankten sich alle durch langen Applaus für die Gastfreundschaft der AWO. Diesmal war Reinhold Strobel Gesprächsleiter.
Ohne Umschweife stieg Notar Pick sofort in die Thematik ein. Wer entscheidet über mich, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Habe ich dafür vorgesorgt, oder muss ein Betreuungsgericht schließlich einen Betreuer einsetzen? Erstaunlich gut verständlich wurden Begriffe wie etwa Vorsorgeregister, Notvertretungsrecht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und dergleichen erklärt. Zahlreiche spontane Zwischenfragen bereicherten den Vortrag.
| Beispiele: | |
| – | Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen? |
| – | Inwieweit wird ein vom Gericht eingesetzter Betreuer überwacht? |
| – | Wann wird eine Vollmacht gültig? |
| – | Was kann ich als Angehöriger tun, wenn ich denke, dass die Verfügung des schwer Kranken von Seiten der Klinik nicht eingehalten wird? |
| – | Was kann ich tun, wenn die erteilte Generalvollmacht eines Angehörigen nicht mehr auffindbar ist? … |
Die Informationen des Notars wie auch das Gespräch im Ganzen waren so interessant, dass wir froh waren, dass Herr Dr. Pick sich bereit erklärte, im nächsten Jahr wieder zu kommen.
Auch an dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei Herrn Dr. Pick für den kurzweiligen Vortrag und bei der AWO für die Gastfreundschaft herzlich bedanken.